Brandschutz- und Evakuierungshelfer nach DGUV 205-023

Weiterbildung

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Mitarbeiter, die als Brandschutz und Evakuierungshelfer ausgebildet sind, besitzen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um im Falle eines Brandes oder einer Notfallsituation wichtige Aufgaben zu übernehmen und unmittelbar angemessen zu reagieren. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Notfallorganisation und unterstützen somit den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz. Im Seminar lernen Sie unter anderem, wie Sie Brandgefahren rechtzeitig erkennen und Bränden vorbeugen sowie diese richtig zu löschen oder bei Evakuierung zu unterstützen. Dabei wird im praktischen Teil das Löschen geübt sowie wetterabhängig besondere Szenarien vorgestellt, wie Fettbrandexplosion und Explosion einer Spraydose. Der Arbeitgeber hat mindestens 5% seiner Beschäftigten zu Brandschutzhelfern auszubilden.

 

Annett Hänel

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16.09.2025

Mi. 09:00 bis 15:10 Uhr

Dauer

7 Teilnehmerstunden

Abschluss

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Das erwartet Sie

Die Inhalte für die Ausbildung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer ergeben sich aus dem §10 Arbeitsschutzgesetz und der DGUV-Information 205-023 und umfassen 6 Themenblöcke.:



Brandschutzhelfer

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Praxis: Praktische Löschübungen mit jedem Teilnehmer

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Alle Mitarbeiter und Personen, welche zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer bestellt werden sollen oder diese Funktion bereits ausüben. Eine Auffrischung der Kenntnisse wird abhängig von der Art des Betriebes und der Gefährdungsbeurteilung im Abstand von 3 bis 5 Jahren empfohlen.

 

Keine

Handwerkskammer Dresden
njumii - Das Bildungszentrum des Handwerks Haus 2
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden

Sie benötigen eine Übernachtungsmöglichkeit?

Im Gästehaus der Handwerkskammer Dresden bieten wir unseren Kursteilnehmern und Gästen eine aktive, junge Lern- und Wohnatmosphäre in ruhiger Umgebung auf dem Gelände der Kursstätten in Dresden.

Gemäß der Technischen Regel ASR A2.2 hat jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter in Deutschland einen Anteil von 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden und zu bestellen. Die genaue Anzahl an notwendigen Brandschutzhelfern ist abhängig von der Art der Brandgefährdung im Betrieb, der Art und Größe des Betriebes und der Anzahl der Anwesenden Personen und ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Regelmäßige Schulungen tragen entscheidend dazu bei, das Risiko von Verletzungen und Sachschäden zu minimieren, die Sicherheit am Arbeitsplatz kontinuierlich zu verbessern und eine effiziente und geordnete Reaktion im Notfall zu gewährleisten.

<p>Alle Mitarbeiter und Personen, welche zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer bestellt werden sollen oder diese Funktion bereits ausüben. Eine Auffrischung der Kenntnisse wird abhängig von der Art des Betriebes und der Gefährdungsbeurteilung im Abstand von 3 bis 5 Jahren empfohlen.</p>

Keine

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Gemäß der Technischen Regel ASR A2.2 hat jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter in Deutschland einen Anteil von 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden und zu bestellen. Die genaue Anzahl an notwendigen Brandschutzhelfern ist abhängig von der Art der Brandgefährdung im Betrieb, der Art und Größe des Betriebes und der Anzahl der Anwesenden Personen und ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Regelmäßige Schulungen tragen entscheidend dazu bei, das Risiko von Verletzungen und Sachschäden zu minimieren, die Sicherheit am Arbeitsplatz kontinuierlich zu verbessern und eine effiziente und geordnete Reaktion im Notfall zu gewährleisten.

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Brandschutz- und Evakuierungshelfer nach DGUV 205-023

 

Mitarbeiter, die als Brandschutz und Evakuierungshelfer ausgebildet sind, besitzen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um im Falle eines Brandes oder einer Notfallsituation wichtige Aufgaben zu übernehmen und unmittelbar angemessen zu reagieren. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Notfallorganisation und unterstützen somit den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz. Im Seminar lernen Sie unter anderem, wie Sie Brandgefahren rechtzeitig erkennen und Bränden vorbeugen sowie diese richtig zu löschen oder bei Evakuierung zu unterstützen. Dabei wird im praktischen Teil das Löschen geübt sowie wetterabhängig besondere Szenarien vorgestellt, wie Fettbrandexplosion und Explosion einer Spraydose. Der Arbeitgeber hat mindestens 5% seiner Beschäftigten zu Brandschutzhelfern auszubilden.

 

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Alle Details auf:
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Annett Hänel

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16.09.2025 -
16.09.2025

Mi. 09:00 bis 15:10 Uhr

Vollzeit
7 Teilnehmerstunden
Dresden
265,00 €

Kursinformationen auf einen Blick

Die Inhalte für die Ausbildung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer ergeben sich aus dem §10 Arbeitsschutzgesetz und der DGUV-Information 205-023 und umfassen 6 Themenblöcke.:

Brandschutzhelfer
  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Praxis: Praktische Löschübungen mit jedem Teilnehmer

Zielgruppe

<p>Alle Mitarbeiter und Personen, welche zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer bestellt werden sollen oder diese Funktion bereits ausüben. Eine Auffrischung der Kenntnisse wird abhängig von der Art des Betriebes und der Gefährdungsbeurteilung im Abstand von 3 bis 5 Jahren empfohlen.</p>

Voraussetzungen

Keine

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Hinweis

Gemäß der Technischen Regel ASR A2.2 hat jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter in Deutschland einen Anteil von 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden und zu bestellen. Die genaue Anzahl an notwendigen Brandschutzhelfern ist abhängig von der Art der Brandgefährdung im Betrieb, der Art und Größe des Betriebes und der Anzahl der Anwesenden Personen und ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Regelmäßige Schulungen tragen entscheidend dazu bei, das Risiko von Verletzungen und Sachschäden zu minimieren, die Sicherheit am Arbeitsplatz kontinuierlich zu verbessern und eine effiziente und geordnete Reaktion im Notfall zu gewährleisten.

Anmeldung

Zahler der Gebühr: privat Firma (bitte Adresse angeben / Stempel)

Es gelten die Teilnahmebedingungen (www.njumii.de/tb) und Widerrufsbelehrung (www.njumii.de/widerruf) der Handwerkskammer Dresden. Änderungen bleiben vorbehalten! Falls Sie diese Dokumente in gedruckter Form wenden Sie sich per E-Mail an info@njumii.de oder telefonisch an 0351 4640-100.
Die Handwerkskammer Dresden verarbeitet Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Grundlagen der Datenschutz Grundverordnung, insbesondere Art. 6 DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes, z.B. zur Anmeldung, Durchführung und Abrechnung von Bildungsmaßnahmen ggf. auch unter Einsatz von Dienstleistern. Darüber hinaus informieren wir Sie über Bildungsmaßnahmen, Seminare und Veranstaltungen, die wir in mit njumii - Das Bildungszentrum des Handwerks, Dresden, durchführen. Den Widerspruch können Sie bei der Handwerkskammer Dresden, Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden, per Telefax +49 (0)351 4719-188 oder per E-Mail an widerspruch@hwk-dresden.de einlegen. Umfassende Hinweise zum Datenschutz Sie unter: www.njumii.de/ds. Ich erkläre mit meiner dass ich die Hinweise zur Kenntnis genommen habe und mit diesen einverstanden bin.

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