Meldestellen-Beauftragter nach §15 Abs. 2 HinSchG Teil II: Notwendiges Fachwissen für die Aufgabe als Meldestellenbeauftragte

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Die Personen, die im Unternehmen mit den Aufgaben der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz betraut werden, übernehmen eine äußerst verantwortungsvolle Aufgabe. Der Gesetzgeber schreibt daher vor, dass diese Personen über die notwendige Fachkunde verfügen müssen. Sie betreiben die Meldekanäle, führen das Verfahren nach Eingang eines Hinweises durch und ergreifen im Bedarfsfall notwendige Folgemaßnahmen im Unternehmen. Um Bußgelder zu vermeiden, müssen dabei alle gesetzlichen Anforderungen streng beachtet werden. Unser Seminar vermittelt Ihnen praxisbezogen das erforderliche Fachwissen für die Rolle als Meldestellenbeauftragter. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen die Fachkunde gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG bescheinigt.

 

Annett Hänel

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13.11.2025

Do. 13:00 bis 16:00 Uhr

Dauer

4 Teilnehmerstunden

Abschluss

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Das erwartet Sie

 

Gesetzliche Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes

  • Der persönliche und sachliche Anwendungsbereich
  • Die Aufgaben einer internen Meldestelle
  • Das Verfahren im Detail
  • Klärung von häufigen Fragen und Best Practices


Die Hinweisbearbeitung in der Praxis

  • Bearbeitung von Praxisbeispielen in Gruppenarbeit
  • gemeinsame Auswertung

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Fach- und Führungskräfte, Datenschutzbeauftragte und Mitarbeiter, die in der internen Meldestelle tätig sind oder künftig sein werden und Meldungen entgegennehmen
keine
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Am Lagerplatz 8
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Hinweisgeber (Whistleblower) decken Missstände wie Verstöße gegen Strafvorschriften, vom einfachen Diebstahl bis hin zu Korruption, auf. Viele potenzielle Hinweisgeber zögern jedoch mit ihren Meldungen, da sie negative Konsequenzen wie Abmahnungen oder Mobbing befürchten. Um dies zu ändern, hat Deutschland die EU-Richtlinie im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Juli 2023 verbindlich für Unternehmen umgesetzt.

  • Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern sind verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten

  • Hinweisgeber sind umfassend zu schützen, und ihr Handeln darf zu keinen Benachteiligungen führen

  • Verstöße gegen das Gesetz können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro bestraft werden

Dieses Gesetz stellt sicher, dass Hinweisgeber Missstände ohne Angst vor Repressalien melden können und trägt so zur Transparenz und Integrität in Unternehmen bei.

Unsere Seminar „Meldestellen-Beauftragter nach §15 Abs. 2 HinSchG Teil II: Notwendiges Fachwissen für die Aufgabe als Meldestellenbeauftragte“ vermittelt Ihnen das notwendige Fachwissen zu den Aufgaben des Meldestellenbeauftragten

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Meldestellen-Beauftragter nach §15 Abs. 2 HinSchG Teil II: Notwendiges Fachwissen für die Aufgabe als Meldestellenbeauftragte

 

Die Personen, die im Unternehmen mit den Aufgaben der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz betraut werden, übernehmen eine äußerst verantwortungsvolle Aufgabe. Der Gesetzgeber schreibt daher vor, dass diese Personen über die notwendige Fachkunde verfügen müssen. Sie betreiben die Meldekanäle, führen das Verfahren nach Eingang eines Hinweises durch und ergreifen im Bedarfsfall notwendige Folgemaßnahmen im Unternehmen. Um Bußgelder zu vermeiden, müssen dabei alle gesetzlichen Anforderungen streng beachtet werden. Unser Seminar vermittelt Ihnen praxisbezogen das erforderliche Fachwissen für die Rolle als Meldestellenbeauftragter. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen die Fachkunde gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG bescheinigt.

 

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Annett Hänel

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13.11.2025 -
13.11.2025

Do. 13:00 bis 16:00 Uhr

Vollzeit
4 Teilnehmerstunden
Dresden
165,00 €

Kursinformationen auf einen Blick

Gesetzliche Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Der persönliche und sachliche Anwendungsbereich
  • Die Aufgaben einer internen Meldestelle
  • Das Verfahren im Detail
  • Klärung von häufigen Fragen und Best Practices

Die Hinweisbearbeitung in der Praxis
  • Bearbeitung von Praxisbeispielen in Gruppenarbeit
  • gemeinsame Auswertung

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte, Datenschutzbeauftragte und Mitarbeiter, die in der internen Meldestelle tätig sind oder künftig sein werden und Meldungen entgegennehmen

Voraussetzungen

keine

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Hinweis

Hinweisgeber (Whistleblower) decken Missstände wie Verstöße gegen Strafvorschriften, vom einfachen Diebstahl bis hin zu Korruption, auf. Viele potenzielle Hinweisgeber zögern jedoch mit ihren Meldungen, da sie negative Konsequenzen wie Abmahnungen oder Mobbing befürchten. Um dies zu ändern, hat Deutschland die EU-Richtlinie im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Juli 2023 verbindlich für Unternehmen umgesetzt.

  • Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern sind verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten

  • Hinweisgeber sind umfassend zu schützen, und ihr Handeln darf zu keinen Benachteiligungen führen

  • Verstöße gegen das Gesetz können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro bestraft werden

Dieses Gesetz stellt sicher, dass Hinweisgeber Missstände ohne Angst vor Repressalien melden können und trägt so zur Transparenz und Integrität in Unternehmen bei.

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