Laserschutzbeauftragter

Weiterbildung

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Gesetzlich vorgeschriebenes Seminar zur Erlangung der Sachkunde als Laserschutzbeauftragter für technische Anwendungen nach Arbeitsschutzverordnung zu künstlich optischer Strahlung (OStrV) und den Technischen Regeln optischer Strahlung (TROS). Angesprochen sind Mitarbeiter, die für die Sicherheit im Betrieb verantwortlich sind. Der Gesetzgeber fordert eine Auffrischung innerhalb von 5 Jahren.

 

Axel Heymann

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0351 4640-212 Beratertermin vereinbaren

20.10.2025

09:00 bis 16:00 Uhr

Dauer

8 Teilnehmerstunden

Abschluss

Zertifikat Laserschutzbeauftragte/r gemäß § 5 Absatz 2 der OStrV Teilnahmebescheinigung der Handwerkskammer Dresden

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Das erwartet Sie

 

Vor der Aufnahme des Betriebes von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B, und 4 ist gemäß der Arbeitsschutzverordnung zu künstlich optischer Strahlung (OStrV § 5) ein Laserschutzbeauftragter (LSB) schriftlich zu bestellen. Dieser muss seine Fachkenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachweisen und durch Fortbildung auf den aktuellen Stand halten.

 

Das Seminar erfüllt die in der OStrV und in den Technischen Regeln optischer Strahlung (TROS) definierten gesetzlichen Anforderungen, als Nachweis der Fachkenntnisse. Das Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse über direkte und indirekte Gefährdungspotentiale beim Betrieb von Lasereinrichtungen. Zur optimalen Vorbereitung auf die Aufgabe als Laserschutzbeauftragter wird auf folgende Inhalte ausführlich eingegangen:

 

  • Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung

  • Biologische Wirkung von Laserstrahlung

  • Lasersicherheit und -schutz - Direkte Gefährdungen

  • Lasersicherheit und -schutz - Indirekte Gefährdungen

  • Praxis Lasersicherheit: Beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik

  • Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb

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Mitarbeiter von Unternehmen, welche die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen. Grundsätzlich wird eine eintägige Fortbildung in einem Zeitraum von fünf Jahren als angemessen erachtet (TROS § 5).
Eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung oder über eine vergleichbare, mindestens zweijährige Berufserfahrung. Der LSB besitzt die notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Wahrnehmung seiner Aufgaben gemäß § 5 Absatz 2 der OStrV. Die konkreten Anforderungen an diese Erfahrungen und Fachkenntnisse hängen von der Anwendung und Komplexität der Laser-Einrichtung ab, für die er bestellt wird. Der LSB hat bereits eine praktische berufliche Tätigkeit ausgeübt.
Handwerkskammer Dresden
njumii - Das Bildungszentrum des Handwerks Haus 2
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden

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Im Gästehaus der Handwerkskammer Dresden bieten wir unseren Kursteilnehmern und Gästen eine aktive, junge Lern- und Wohnatmosphäre in ruhiger Umgebung auf dem Gelände der Kursstätten in Dresden.

Die Prüfung am Ende des Kurses wird in Form eines Multiple-Choice-Tests durchgeführt.

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Laserschutzbeauftragter

 

Gesetzlich vorgeschriebenes Seminar zur Erlangung der Sachkunde als Laserschutzbeauftragter für technische Anwendungen nach Arbeitsschutzverordnung zu künstlich optischer Strahlung (OStrV) und den Technischen Regeln optischer Strahlung (TROS). Angesprochen sind Mitarbeiter, die für die Sicherheit im Betrieb verantwortlich sind. Der Gesetzgeber fordert eine Auffrischung innerhalb von 5 Jahren.

 

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Axel Heymann

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20.10.2025 -
20.10.2025

09:00 bis 16:00 Uhr

Vollzeit
8 Teilnehmerstunden
Dresden
195,00 €

Kursinformationen auf einen Blick

Vor der Aufnahme des Betriebes von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B, und 4 ist gemäß der Arbeitsschutzverordnung zu künstlich optischer Strahlung (OStrV § 5) ein Laserschutzbeauftragter (LSB) schriftlich zu bestellen. Dieser muss seine Fachkenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachweisen und durch Fortbildung auf den aktuellen Stand halten.

 

Das Seminar erfüllt die in der OStrV und in den Technischen Regeln optischer Strahlung (TROS) definierten gesetzlichen Anforderungen, als Nachweis der Fachkenntnisse. Das Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse über direkte und indirekte Gefährdungspotentiale beim Betrieb von Lasereinrichtungen. Zur optimalen Vorbereitung auf die Aufgabe als Laserschutzbeauftragter wird auf folgende Inhalte ausführlich eingegangen:

 

  • Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung

  • Biologische Wirkung von Laserstrahlung

  • Lasersicherheit und -schutz - Direkte Gefährdungen

  • Lasersicherheit und -schutz - Indirekte Gefährdungen

  • Praxis Lasersicherheit: Beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik

  • Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb

Zielgruppe

Mitarbeiter von Unternehmen, welche die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen. Grundsätzlich wird eine eintägige Fortbildung in einem Zeitraum von fünf Jahren als angemessen erachtet (TROS § 5).

Voraussetzungen

Eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung oder über eine vergleichbare, mindestens zweijährige Berufserfahrung. Der LSB besitzt die notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Wahrnehmung seiner Aufgaben gemäß § 5 Absatz 2 der OStrV. Die konkreten Anforderungen an diese Erfahrungen und Fachkenntnisse hängen von der Anwendung und Komplexität der Laser-Einrichtung ab, für die er bestellt wird. Der LSB hat bereits eine praktische berufliche Tätigkeit ausgeübt.

Abschluss

Zertifikat Laserschutzbeauftragte/r gemäß § 5 Absatz 2 der OStrV Teilnahmebescheinigung der Handwerkskammer Dresden

Hinweis

Die Prüfung am Ende des Kurses wird in Form eines Multiple-Choice-Tests durchgeführt.

Anmeldung

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Es gelten die Teilnahmebedingungen (www.njumii.de/tb) und Widerrufsbelehrung (www.njumii.de/widerruf) der Handwerkskammer Dresden. Änderungen bleiben vorbehalten! Falls Sie diese Dokumente in gedruckter Form wenden Sie sich per E-Mail an info@njumii.de oder telefonisch an 0351 4640-100.
Die Handwerkskammer Dresden verarbeitet Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Grundlagen der Datenschutz Grundverordnung, insbesondere Art. 6 DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes, z.B. zur Anmeldung, Durchführung und Abrechnung von Bildungsmaßnahmen ggf. auch unter Einsatz von Dienstleistern. Darüber hinaus informieren wir Sie über Bildungsmaßnahmen, Seminare und Veranstaltungen, die wir in mit njumii - Das Bildungszentrum des Handwerks, Dresden, durchführen. Den Widerspruch können Sie bei der Handwerkskammer Dresden, Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden, per Telefax +49 (0)351 4719-188 oder per E-Mail an widerspruch@hwk-dresden.de einlegen. Umfassende Hinweise zum Datenschutz Sie unter: www.njumii.de/ds. Ich erkläre mit meiner dass ich die Hinweise zur Kenntnis genommen habe und mit diesen einverstanden bin.

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